Verrechnungsschema

Die Verrechnung der Ferkel, die im Rahmen der Styriabrid vermarktet werden, erfolgt nach dem hier dargestellten Schema. Diese Richtlinien gelten prinzipiell auch beim Direktverkauf zwischen einem Ferkelerzeuger der Styriabrid und einem Mäster (freie Vereinbarungen sind beim Direktverkauf immer möglich).

Der Ferkelpreis wird in folgende Formel eingesetzt:

Formel zur Errechnung Beispiel: Verkauf von 30 Stk. ST‑Ferkeln, Ferkelpreis EUR 2,40 Gewicht (Durchschnitt) 34 kg
Ferkelpreis inkl. Mengenstaffel x 25 kg    2,415 x 25 kg       60,38      

Übergewichtspreis
ÜG-Modell

 

ÜG bis 31 kg
ÜG bis 37 kg

 

1,30 x 6 kg
0,75 x 3 kg

 

 

 7,80 
2,25

 

     
     
Programmzuschlag 4,00      4,00      
Nettobetrag     74,43     
13 % Ust.     9,68     
Bruttobetrag   EUR       84,11    

Änderungen sind aufgrund der Marktlage jederzeit möglich!

Transportbestimmung bei Vermittlung von Ferkel über die Styriabrid

Bei ab Hof Abholung durch die Styriabrid werden netto € 60,00 abgezogen.
Wenn aber keine Waage am Hof vorhanden ist und eine Brückenwaage sich nicht in unmittelbarer Umgebung befindet, werden netto € 80,00 Abholgebühr verrechnet.

Die Ferkelabholung von Betrieben, die ihre Ferkel über die Vermittlung beziehen wird mit € 1,00/Stk. netto verrechnet. Abholungsmengen über 40 Stk. werden mit einer Pauschale von € 40,00 netto verrechnet.

Ab Hof Abholung bei kurzgeschlossenen Betrieben:

Je nach Vereinbarung.

Vermarktungsbeiträge

Die Höhe der Vermarktungsgebühren wird nach dem Arbeitsaufwand, dem Umfang und der Menge berrechnet.

Verwendung des Vermarktungsbeitrages für

  • Preisgarantie bei stehengebliebenen Ferkeln
  • Reklamationen
  • Versicherungen
  • Ausgleich von Marktverwerfungen
  • Finanzierung von Projekten zur Weiterentwicklung der Ferkelproduktion
  • Abrechnung
  • Einteilung